Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an junge Familien für den Neubau oder den Erwerb und die Sanierung von selbst genutztem Wohneigentum im Stadtgebiet von Wunsiedel

 

Allgemeines

Die Stadt Wunsiedel fördert den Neubau von selbst genutztem Wohneigentum oder den Er-werb mit Sanierung von Wohnhäusern zur Selbstnutzung mit einem Baukostenzuschuss aus dem im Haushalt für die Förderung bereitgestellten und verfügbaren Mitteln. Der Baukostenzuschuss ist eine freiwillige Leistung. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Baukosten-zuschusses besteht nicht. Das Förderprogramm der Stadt ist die zeitlich beschränkte kommunale Fortführung der zum 31.12.2005 weggefallenen Eigenheimzulage des Bundes.
  
zu den Richtlinien

zum Antrag

1. Gegenstand der Förderung

Gefördert wird im gesamten Gebiet der Stadt Wunsiedel

* der Neubau eines Wohnhauses oder
* die Kombination aus Erwerb (auch Schenkung) und Sanierung eines bestehenden Wohnhauseszur überwiegenden Selbstnutzung.

Das zu fördernde Objekt muss vom Erwerber / Bauherrn und seiner Familie / Lebenspartner als Hauptwohnsitz genutzt werden.

Bei Neubau eines Wohnhauses muss bis 31.12.2010 mit dem Bau begonnen und bis 31.12.2011 das Haus bezogen werden.

Bei Erwerb eines bestehenden Wohnhauses muss bis 31.12.2010 der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen sein und bis 31.12.2012 das Haus saniert und bezogen sein. Fördervoraussetzung ist weiterhin, dass Sanierungskosten mindestens in Höhe der beantragten Förderung nachgewiesen werden.

Liegt das Anwesen in einem förmlichen Sanierungsgebiet und wird für die Sanierung Städtebauförderung in Anspruch genommen, wird der Zuschuss der Höhe nach auf die anteiligen Grunderwerbskosten begrenzt. Fördervoraussetzung bleibt jedoch auch in diesem Fall die nachfolgende Sanierung.

2. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Ehepaare, Alleinerziehende und eheähnliche Lebensge-meinschaften mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind.

Die Antragsteller müssen eine uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland besitzen.

 

3. Höhe des Zuschusses

Der Zuschuss beträgt für jedes im Haushalt lebende leibliche oder adoptierte Kind (Hauptwohnsitz), für das Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz besteht und das zum Zeitpunkt des Bezugs des Förderobjektes das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat -> 5.000 €

Dieser Zuschuss kann nur einmal in Anspruch genommen werden!

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bemessung des Zuschusses ist der Tag des Bezuges des Förderobjektes.

Sollte sich innerhalb von fünf Jahren ab Bezug des geförderten Objektes die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder erhöhen (Familienzuwachs), so wird eine weitere oder auch eine erstmalige Förderunggewährt.


4. Verfahren

Antrag
Der Zuschuss wird nur auf Antrag gewährt. Dieser kann bereits im Falle des Neubaus bei Baubeginn oder im Falle des Kaufs eines bestehenden Wohnhau-ses nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages bei der Stadt Wunsiedel, Stadt-kämmerei gestellt werden. Dem Antrag sind die erforderlichen Nachweise und Bes-tätigungen (u. a. Kaufvertrag, Rechnungen, Baubeginnsanzeige, Anmeldebestäti-gungen, aktuelle Kindergeldbewilligungsbescheide) beizufügen.

 

Wichtiger Hinweis bei der Kombination

„Erwerb mit Sanierung“

Um zu ermitteln, ob es sich bei den Maßnahmen auch tatsächlich um anerkennungsfähige Sanierungsmaßnahmen handelt bzw., ob ein echter Sanierungsbedarf bzw. eine objektive Sanierungsnotwendigkeit vorliegt, ist durch den Antragsteller mit unserem Stadtbauamt (Fachbereich für technische Bauangelegenheiten & Gebäudemanagement, FB 42) vor dem Maßnahmenbeginn eine Vor-Ort-Besichtigung mit Begutachtung des Förderobjektes zu vereinbaren, (Stadtbauamt: 09232/602-113). Der Antrag kann erst nach dieser Besichtigung/Begutachtung durch das Stadtbauamt eingereicht werden.

 

Bewilligung

Der Zuschuss wird von der Stadt Wunsiedel schriftlich bewilligt. Die Bewilligung erfolgt frühestens mit Baubeginn oder mit Sanierungsbeginn (erste Rechnung) des Förderobjektes.AuszahlungSoweit die Fördervoraussetzungen vorliegen und ausreichende Haus-haltsmittel zur Verfügung stehen, erfolgt die Auszahlung nach Bezug des Förderob-jektes. Bei Baubeginn des Förderobjektes wird ein Abschlag von 50 % ausbezahlt. Bei bestehenden Wohnhäusern wird der Zuschuss erst nach Vorlage von Rechnun-gen für Sanierungsarbeiten mindestens in Höhe des Zuschusses ausgezahlt.

5. Bindungsfrist/Rückforderung

Der geförderte Wohnraum muss nach Bezug mindestens 5 Jahre im Eigentum des Zuwendungsempfängers verbleiben und von ihm mit Hauptwohnsitz bewohnt werden.

Die Stadt Wunsiedel ist berechtigt, die Förderung zu widerrufen, wenn der Zuwendungsempfänger innerhalb der Bindungsfrist

a) das geförderte Objekt ganz oder teilweise vermietet oder verkauft oder

b) das geförderte Objekt vom Zuwendungsempfänger nicht mehr mit Hauptwohnsitz bewohnt wird

Die Stadt Wunsiedel ist weiterhin berechtigt, die Förderung zu widerrufen, wenn nach Bewilligung Umstände eintreten, die die Erfüllung dieser Richtlinien unmöglich werden lassen.

Mit dem Widerruf wird der Baukostenzuschuss oder ein Vorschuss mit sofortiger Wirkung vollständig zur Rückzahlung fällig. Der Rückzahlungsbetrag unterliegt keiner Verzinsung.

6. Inkrafttreten/Doppelförderung

Diese Richtlinien treten zum 1. September 2006 in Kraft. Sie gelten für alle Familien, die im Jahr 2006 mit dem Neubau eines selbstgenutzten Wohnhauses beginnen oder ein bestehendes Wohnhaus erworben haben, sofern sie keine Eigenheimförderung des Bundes erhalten.

Diese Richtlinien gelten bis 31.12.2014. Maßgeblicher Zeitpunkt ist beim Erwerb eines bestehenden Wohnhauses die Beurkundung des notariellen Vertrages.

Eine Doppelförderung nach diesen Richtlinien und nach den allgemeinen „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an junge Familien für die Schaffung bzw. den Kauf oder die Erweiterung von selbstgenutztem Wohneigentum in der Stadt Wunsiedel" (Baukindergeld) ist ausgeschlossen.
Ausgeschlossen ist weiterhin eine Doppelförderung nach diesen Richtlinien und nach dem Eigenheimzulagengesetz.
 

Auskunft und Beratung:

Stadt Wunsiedel
Maximilianstraße 26
95632 Wunsiedel

Bei weiteren Fragen steht Ihnen Herr Kilgert Tel. 09232/602 129 zur Verfügung.

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